Ausgangssituation

Als Finanzdienstleister in der Ausschließlichkeit nach § 84 HGB, mĂŒssen Sie oftmals GeschĂ€ftsplĂ€ne oder Umsatzvorgaben Ihrer Gesellschaft erfĂŒllen.

Ab einer bestimmten BestandsgrĂ¶ĂŸe in den Sparten Sach, Leben, Kranken oder Bausparen könnten Sie vertraglich dazu verpflichtet sein, eine Innendienstkraft auf eigene Kosten (manchmal mit einer zeitweisen oder umsatzabhĂ€ngigen Kostenbeteiligung der Gesellschaft) einzustellen. ZusĂ€tzlich kĂ€mpfen Sie jeden Tag mit Ihrem guten Namen, Ihrem Service, Ihrer stĂ€ndigen PrĂ€senz, Ihrer Erreichbar- und ZuverlĂ€ssigkeit, um den Erhalt und die VergrĂ¶ĂŸerung des Bestandes der Gesellschaft.

Dabei mĂŒssen Sie (auch nach unserer Erfahrung) sĂ€mtliche VertrĂ€ge, die Ihre Kunden bei den Mitbewerbern abgeschlossen haben, ohne Erhalt einer Provision mitbetreuen und Hilfestellung im Schadenfall, bei Vertragsumstellungen, bei Fragen zu Vertragsinhalten oder Bedingungswerken usw. leisten. Sollten Sie diese kostenlose Servicedienstleistung nicht erbringen, werden die Kunden Kontakt mit dem Mitbewerber aufnehmen und dieser wird dann seinerseits versuchen den Kunden zu ĂŒbernehmen.

Sie kennen diese Situation, ein gĂŒnstigeres Angebot in einer Vertragssparte reicht heutzutage aus, um die gesamte Kundenverbindung dauerhaft zu verlieren. Noch schlimmer ist es, wenn ein Mitbewerber in eine Empfehlungskette eindringt und gleich mehrere Kunden des Bestandes ĂŒbernimmt.

Wir fragen Sie

  • Möchten Sie Ihr eigenes unternehmerisches Wachstum voranbringen?
  • Können Sie den Bestandseinbruch dauerhaft aus eigener Kraft unterbinden?
  • Wollen Sie endlich an der Mitbetreuung der FremdvertrĂ€ge profitieren?

Gern beantworten wir Ihre Fragen.

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